Vorsicht an der Haustür
Betrüger überraschen oft durch großen Ideenreichtum / Polizei gibt wichtige Tipps
Das Gesetzbuch weiß es ganz genau: „Betrug ist das Erzielen eines finanziellen Vorteils durch Täuschung eines anderen". Das ist immer dann der Fall, wenn falsche Tatsachen vorgespiegelt oder wahre Tatsachen entstellt werden, zum Beispiel beim Haustürbetrug.
Oft haben es Betrüger an der Haustür auf Senioren abgesehen, die sich in ihren vier Wänden vermeintlich sicher fühlen. Ziel dieser unliebsamen Besucher ist es, in die Wohnung gebeten zu werden; denn dort sind in aller Regel weder Zeugen noch andere Personen zu erwarten, die die eigenen Pläne durchkreuzen könnten.
Zumeist geht es dabei um Ratenkauf- und Ratenlieferungsverträge (Abonnements) oder um Verträge über Dienst- und Werkleistungen. Wenn Sie sich bei einem derartigen Geschäftsabschluss über den Tisch gezogen fühlen, bleibt Ihnen in jedem Fall ein Widerspruchsrecht.
Oft haben es Betrüger an der Haustür auf Senioren abgesehen, die sich in ihren vier Wänden vermeintlich sicher fühlen. Ziel dieser unliebsamen Besucher ist es, in die Wohnung gebeten zu werden.
Das heißt: Kauferklärungen können innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Dafür bestehen allerdings Voraussetzungen. Bedingung ist, dass Sie durch einen Vertreter am Arbeitsplatz, in der Privatwohnung, bei Freizeitveranstaltungen, Kaffeefahrten oder auf der Straße angesprochen und zur „Abgabe einer Erklärung" veranlasst wurden. Allerdings: Das Widerrufsrecht gilt nicht, wenn Sie den Vertreter selbst bestellt haben, ein Bagatellgeschäft (bis 40 Euro) oder eine notarielle Beurkundung vorliegt. Auch bei der Mitgliederwerbung für Vereine hat dieses Widerspruchsrecht keine Gültigkeit.
Gut zu wissen
In der neuesten Variante des Haustürbetrugs sprechen die Betrüger nicht einmal mehr persönlich vor, sondern werfen namentlich ausgefüllte „Benachrichtigungen“ ein: Weil angeblich niemand angetroffen wurde, sollen die Opfer dann „zur Vereinbarung eines Gesprächstermins in Ihrer Angelegenheit" oder „zur Abholung Ihres Pakets" eine kostenintensive Telefonnummer anrufen. Einem Betrüger sind seine kriminellen Absichten in den seltensten Fällen anzusehen. Die Täter treten in ganz unterschiedlichen Rollen auf: Mal geben sie sich als seriös gekleideter Geschäftsmann, mal werden sie als Handwerker in Arbeitskleidung, als Hilfsbedürftiger oder sogar als angebliche Amtsperson vorstellig.
Wie Sie sich auch bei forsch auftretenden Fremden nicht ins Bockshorn jagen lassen, verraten Ihnen folgende Tipps:

- Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung. Bestellen Sie Unbekannte zu einem späteren Zeitpunkt wieder, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist.
- Wehren Sie sich energisch gegen zudringliche Besucher, sprechen Sie sie laut an oder rufen Sie um Hilfe.
- Verlangen Sie von Amtspersonen grundsätzlich den Dienstausweis und prüfen Sie ihn sorgfältig auf Druck, Foto und Stempel.
- Lassen Sie nur Handwerker in Ihre Wohnung, die Sie selbst bestellt haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt worden sind.
- Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck. Lesen Sie Vertragsbedingungen gründlich durch und lassen Sie sie sich bei Bedarf erklären.
- Leisten Sie keine Unterschriften für angebliche Geschenke oder Besuchsbestätigungen.
- Achten Sie bei der Unterschrift immer auch auf die Datumsangabe. Denken Sie daran, dass ein fehlendes oder falsches Datum die Durchsetzung Ihres Widerspruches erschwert.
- Verlangen Sie immer eine Kopie des Vertrags mit deutlich lesbarer Adresse und ebenso gut erkennbarem Namen des Vertragspartners.
- Nehmen Sie für Nachbarn nichts ohne deren ausdrückliche Ankündigung entgegen, zum Beispiel Nachnahmesendungen oder Lieferungen gegen Zahlung.
(Quelle: Polizeipressestelle)