55. Ordentliche Vertreterversammlung genehmigte Jahresabschluss 2014
Satzungsgemäß wählten im Juni vergangenen Jahres die mehr als 7.000 GEWOSIE-Mitglieder ihre Vertreter und Ersatzvertreter. Während 48 der bisherigen Vertreter auch weiterhin in dieser Position tätig sind, wurden 19 Männer und Frauen neu in das genossenschaftliche Gremium gewählt. Erstmals am 18. März dieses Jahres kam das Gremium zu seiner ersten ordentlichen Vertreterversammlung zusammen.
Insgesamt wurden im Jahr 2014 12 Millionen in den Wohnungsbestand investiert. Davon wurden 6,6 Millionen für Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ausgegeben.
Es war die 55. in der Geschichte der GEWOSIE. Klaus Denker als Aufsichtsratsvorsitzender leitete die Sitzung. In seinem Bericht konnte GEWOSIE-Vorstand Axel Utrata einen sehr guten Jahresabschluss vermelden. Die Genossenschaft bewirtschaftet am Jahresende 4.008 Wohnungen, 34 gewerbliche Objekte und 1.274 Garagen mit einer Wohn- und Nutzfläche von insgesamt 239.831 Quadratmetern. Im Jahresdurchschnitt betrug der Leerstand 7 Wohnungen (=0,17 Prozent). Insgesamt wurden im Jahr 2014 12 Millionen in den Wohnungsbestand investiert. Davon wurden 6,6 Millionen für Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, 4,9 Millionen für den Neubau und 0,5 Millionen für den Ankauf von Hausbesitz ausgegeben. Neben dem Bericht des Vorstandes standen noch der Bericht des Aufsichtsrates und das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung (Bestätigungsvermerk) auf der Tagesordnung. Anschließend genehmigte die Vertreterversammlung den Jahresabschluss 2014, erteilte Vorstand und Aufsichtsrat Entlastung und sprach sich für eine Gewinnausschüttung in Höhe von zwei Prozent auf das Geschäftsguthaben aus. Als letzter Tagesordnungspunkt standen turnusmäßig die Wahlen zum Aufsichtsrat an.
Neue Regelung seit 2015
Einbehalt von Kirchensteuer bei Kapitaleinkünften verpflichtend Zum ersten Mal in diesem Jahr wird, sofern uns kein Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung vorliegt, für Kirchenmitglieder im Zuge der Dividendenzahlung die Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer einbehalten und automatisch an das Finanzamt abgeführt. Die Mitglieder erhalten eine entsprechende Steuerbescheinigung. Zur Vereinfachung fragen wir die Religionszugehörigkeit jährlich beim
Bundeszentralamt fur Steuern (BZSt) ab. Wer nicht möchte, dass das BZSt die Religionszugehörigkeit verschlüsselt übermittelt, kann der Datenweitergabe bis zum 30.06. eines Jahres widersprechen (www.formulare-bfinv.de, „Kirchensteuer“). Ein bereits beantragter Sperrvermerk gilt bis zu seinem Widerruf, wir führen dann keine Kirchensteuer ab. Im Folgejahr ist das Mitglied dann jedoch zur Abgabe einer Steuererklärung zur Erhebung der Kirchensteuer verpflichtet.
Erstmals nach den satzungsgemäßen Wahlen im Juni vergangenen Jahres kam das neu gewählte Gremium im März zu seiner ordentlichen Vertreterversammlung zusammen.